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   BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12, 5 C 26.12 (5 C 17.11)   

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BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12, 5 C 26.12 (5 C 17.11) (https://dejure.org/2013,21021)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2013 - 5 C 26.12, 5 C 26.12 (5 C 17.11) (https://dejure.org/2013,21021)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12, 5 C 26.12 (5 C 17.11) (https://dejure.org/2013,21021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Anhörungsrüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs als Rügefrist (hier: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Verlust der kasachischen Staatsangehörigkeit)

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der Kenntnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer Anhörungsrüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs als Rügefrist (hier: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Verlust der kasachischen Staatsangehörigkeit)

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der Kenntnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 260
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Dieses Verständnis steht mit Verfassungsrecht im Einklang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 - NJW-RR 2010, 1215 Rn. 5).

    Damit hat er sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kenntnisnahme bewusst verschlossen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 7).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Knüpft eine Bestimmung an die positive Kenntnis bestimmter Umstände Rechtsfolgen, so kann es einer solchen Kenntnis gleichstehen, wenn der Betroffene sich dieser bewusst verschließt und vorsätzlich eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, übergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 1995 - II ZR 205/94 - BGHZ 129, 136 , vom 9. Juli 1996 - VI ZR 5/95 - BGHZ 133, 192 und vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - BGHZ 176 Rn. 46; BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - BAGE 102, 242 ).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Knüpft eine Bestimmung an die positive Kenntnis bestimmter Umstände Rechtsfolgen, so kann es einer solchen Kenntnis gleichstehen, wenn der Betroffene sich dieser bewusst verschließt und vorsätzlich eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, übergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 1995 - II ZR 205/94 - BGHZ 129, 136 , vom 9. Juli 1996 - VI ZR 5/95 - BGHZ 133, 192 und vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - BGHZ 176 Rn. 46; BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - BAGE 102, 242 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Knüpft eine Bestimmung an die positive Kenntnis bestimmter Umstände Rechtsfolgen, so kann es einer solchen Kenntnis gleichstehen, wenn der Betroffene sich dieser bewusst verschließt und vorsätzlich eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, übergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 1995 - II ZR 205/94 - BGHZ 129, 136 , vom 9. Juli 1996 - VI ZR 5/95 - BGHZ 133, 192 und vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - BGHZ 176 Rn. 46; BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - BAGE 102, 242 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 C 17.11 - wird verworfen.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, u.a. Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 B 4.13

    Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der Rügefrist

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12
    Hat dieser die Entscheidung beispielsweise erst später gelesen, weil er im Zeitpunkt der Bekanntgabe urlaubsbedingt abwesend war, fallen die Zeitpunkte auseinander (Beschluss vom 22. Januar 2013 - BVerwG 4 B 4.13 - NVwZ-RR 2013, 340 Rn. 4).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Für den Fristbeginn ist nicht erforderlich, dass der Betroffene diese Umstände auch rechtlich als Gehörsverstoß bewertet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 4 B 4.13 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 13 Rn. 4 und vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 - BayVBl. 2014, 221 Rn. 2).

    Dementsprechend wird auch die Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge zu dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt, in dem sich der Betroffene der erforderlichen Kenntnis von einer (angeblichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs bewusst verschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 - BayVBl. 2014, 221 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 - NJW-RR 2010, 1215 Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Aus dem Umstand, dass ein Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, kann nur ausnahmsweise geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91- BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 - BayVBl. 2014, 221 Rn. 5).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    In diesem Fall wird verfassungsrechtlich unbedenklich davon ausgegangen, dass das bewusste Sichverschließen vor der erforderlichen Kenntnis den Beginn der Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge markiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 ‌- 5 C 26.12 -,‌ Rn. 2, juris; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 152a Rn. 15; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL August 2022, § 152a Rn. 22; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 152a Rn. 33; zu § 321a ZPO: BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2010 ‌- 1 BvR 299/10 -,‌ Rn. 6, und vom 16. August 2017 ‌- 2 BvR 238/17 -,‌ Rn. 3, www.bverfg.de).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39, und vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 25.07.2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 5) oder ein Prozessbeteiligter nicht hinreichend Gelegenheit erhalten hat, sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu äußern, die entscheidungserheblich sein können.
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